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Kann ich meine Beteiligung als Sicherheit abtreten/verpfänden?

Ob eine Beteiligung abgetreten/ verpfändet werden kann, ist im Gesellschaftsvertrag und bei jeder Beteiligung unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass die Abtretung/ Verpfändung einer Beteiligung möglich ist.


Wie kommt eine Verpfändung zustande?

Der Verpfändungsunternehmer (meist eine kreditgebende Bank) muss die Beteiligung als Sicherheit akzeptieren. Dafür benötigt die Bank von Ihnen eine Kopie der Beitrittserklärung sowie den Hauptprospekt.

Entscheidet sich die kreditgebende Bank, dass die Beteiligung als Sicherheit gewertet werden kann, wird zwischen der Bank (Sicherungsnehmer) und dem Kommanditisten (Sicherungsgeber) ein entsprechender Kreditvertrag/ Pfandvertrag geschlossen. Dieser Vertrag dient als Verpfändungserklärung.


Muss ich der Containertreuhand GmbH die Abtretung/ Verpfändung anzeigen?

Ja. Wir erhalten entweder von Ihnen oder von Ihrem Sicherungsnehmer eine Abtretungs- Verpfändungsanzeige sowie eine Kopie des Kreditvertrages/ der Sicherungsvereinbarung.

Wir werden dann dem Sicherungsnehmer gegenüber die entsprechende Drittschuldnererklärung abgeben, die Abtretung/ Verpfändung in unseren Unterlagen erfassen und die entsprechenden Rechte beachten.

In der Regel muss die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft der Verpfändung zustimmen.

Containertreuhand GmbH  | contact@ctg-treuhand.de