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Muss ich meine Liquiditätsauszahlungen versteuern?

Sie müssen die Auszahlungen Ihres Fonds nicht versteuern, solange es sich um Liquiditätsauszahlungen handelt. Versteuern müssen Sie nur auf Ihre Beteiligung entfallende Gewinne, die Ihrem Finanzamt automatisch zugesandt werden. Sie brauchen daher die Liquiditätsauszahlungen nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.


Kann ich meine Steuererklärung auch ohne Vorliegen der steuerlichen Ergebnisse einreichen?

Es ist völlig ausreichend, in der persönlichen Einkommenssteuererklärung das zuständige Betriebsstättenfinanzamt der Fondsgesellschaft sowie die dazugehörige Steuernummer anzugeben. Diese Angaben geben wir Ihnen im Geschäfts- und Treuhandbericht bekannt. Sobald das Betriebsstättenfinanzamt die Veranlagung des Geschäftsjahres vorgenommen hat, werden die Werte von Amts wegen Ihrem deutschen Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt. Das Betriebsstättenfinanzamt der Fondsgesellschaft sowie die Steuernummer können Sie selbstverständlich bei uns erfragen.


Muss das Formular „Sonderbetriebseinnahmen- und Ausgaben“ auch dann zurückgesandt werden, wenn ich keine Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Beteiligung hatte?

Nein, Sie müssen uns das Formular dann nicht zurücksenden.


Was sind Sonderbetriebseinnahmen- und Ausgaben?

Sonderbetriebseinnahmen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung sind z. B. Beiratsvergütungen.

Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung sind z. B. Reisekosten zu den Gesellschafterversammlungen, Steuerberatungs- und Notargebühren, Porto, Telefon und Zinsen bei Fremdfinanzierung Ihres Fonds. Bei dem Agio handelt es sich nicht um Sonderbetriebsausgaben.


Haben Ehegatten, die eine Beteiligung gemeinsam zeichnen, steuerliche Vorteile?

Nein, eine gemeinsame Zeichnung durch Eheleute bietet keine steuerlichen Vorteile.


Ist eine Beteiligung auf den Ehegatten übertragbar?

Ehegatten, die gemeinsam gezeichnet haben, können ihren Anteil an einer Gesellschaft nur auf der Basis eines Vertrages auf den anderen Ehegatten übertragen. Eine „formlose“ Umschreibung ist nicht möglich.


Gehört bei einer Scheidung automatisch jedem Ehegatten die Hälfte der Beteiligung wenn diese zuvor gemeinsam gezeichnet wurde?

Bei einer Scheidung kann eine hälftige Teilung nur aufgrund einer privatschriftlichen oder auch notariellen Vereinbarung durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Liquiditätsauszahlungen. Diese werden nur dann hälftig ausgekehrt, wenn der CTG Containertreuhand GmbH hierzu eine schriftliche Vereinbarung der Parteien zugeht.


Containertreuhand GmbH  | contact@ctg-treuhand.de