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Wie wird entschieden, ob es eine Präsenzversammlung oder ein schriftliches Abstimmungsverfahren gibt?

In der Regel sollte das schriftliche Verfahren durchgeführt werden, da die meisten Anleger nicht persönlich zu einer Präsenzversammlung erscheinen können. Die erste Versammlung findet für gewöhnlich als Präsenzversammlung statt.


Warum sollte ich an der Präsenzversammlung teilnehmen?

Auf den Präsenzversammlungen können Sie das Fondsmanagement, den Beirat sowie die Containertreuhand GmbH persönlich kennenlernen. Die Geschäftsführung informiert ausführlich über die wirtschaftliche Entwicklung und bewertet das Marktumfeld. Beirat und Containertreuhand GmbH berichten über ihre Arbeit im zurückliegenden Jahr. Ihre Fragen können Sie persönlich an das Fondsmanagement richten und bekommen sofort kompetente Antworten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Anlegern Ihres Fonds auszutauschen und Ihren zuständigen Fondsbetreuer bei der CTG Containertreuhand GmbH persönlich kennenzulernen.


Worüber kann ich als Anleger abstimmen?

Im Gesellschaftsvertrag Ihrer Fondsgesellschaft ist geregelt, in welchen Punkten Sie mitentscheiden können. Diesen Vertrag finden Sie in Ihrem Anlageprospekt.

Insgesamt entscheiden die Anleger über alle Fragen die von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft sind. Sie sollten Ihr Stimmrecht ausüben, weil Sie als Mitunternehmer Einfluss auf die Entscheidungen in Ihrer Fondsgesellschaft haben. Die einzelnen Abstimmungspunkte werden Ihnen mit der Einladung bekannt gegeben.


Wie erfahre ich etwas über den Verlauf der Versammlung, wenn ich nicht persönlich teilnehmen konnte?

Im Nachgang zur Versammlung erhalten alle Anleger ein ausführliches Protokoll. In diesem werden alle wesentlichen Inhalte der Berichte der verschiedenen Organe und des Wirtschaftsprüfers zusammengefasst und die Ergebnisse der Abstimmungen wiedergegeben. Damit sind Sie in der Lage, den Verlauf und die Inhalte der Versammlung trotz Ihrer Abwesenheit nachzuvollziehen.


Was geschieht mit meinem Stimmrecht, wenn ich nicht zur Gesellschafterversammlung komme?

Sie können der CTG Containertreuhand GmbH Weisung erteilen, wie sie für sie in der Gesellschafterversammlung stimmen soll oder Ihr Stimmrecht auf eine andere Person übertragen. Der dafür in Frage kommende Personenkreis ist im Gesellschaftsvertrag definiert: Anwälte, Steuerberater, Ihr Vermögensberater, die Beiräte, die Treuhandgesellschaft, oder andere. Sie geben dem von Ihnen bestimmten Vertreter Weisung, wie Sie zu den einzelnen Punkten abstimmen wollen, oder Sie übergeben Ihr Stimmrecht ohne Weisung, dann entscheidet der Bevollmächtigte für Sie. Unseren Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen liegt ein Formular bei, mit dem Sie Ihre Stimme übertragen können. In der Versammlung akzeptieren wir nur Vertreter, die sich mit einer von Ihnen unterschriebenen Vollmacht legitimieren können.


Wen kann ich zur Abgabe meiner Stimme bevollmächtigen und was muss ich hierfür tun?

Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt. In der Regel sind das Familienmitglieder, zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Steuerberater, und der Berater, über den Sie die Beteiligung gezeichnet haben. Jeder Einladung liegt ein Abstimmungsbogen bei, auf dem Sie sowohl einen Bevollmächtigten benennen als auch Weisungen geben oder Ihre Teilnahme ankündigen können.


Wann und wo finden die Gesellschafterversammlungen statt?

Die Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. Die Termine konzentrieren sich auf die Monate Juni bis Oktober.


Wie erfahre ich die Termine?

Im Gesellschaftsvertrag ist eine Einladungsfrist von mindestens drei Wochen festgesetzt. Die Einladung erhalten Sie für gewöhnlich zusammen mit dem Geschäfts- und Treuhandbericht per Post.

Containertreuhand GmbH  | contact@ctg-treuhand.de