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Ich bin Erbe einer Beteiligung. Welche Unterlagen benötigt die CTG Containertreuhand GmbH für eine Umschreibung auf meinen Namen?

  • Eine Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift

  • Eine Ausfertigung des Erbscheines bzw. eine beglaubigte Abschrift des Testamentes nebst Eröffnungsprotokoll oder eine beglaubigte Abschrift des Erbvertrages.

  • Ihre persönlichen Daten (evtl. Ausweiskopie)

  • Die neue Bankverbindung nebst Steuernummer mit zuständigem Finanzamt


Was geschieht mit der Beteiligung in der Zeit zwischen dem Erbfall und der Übertragung auf den Erben?

Während dieser Zeit ruht das Stimmrecht des verstorbenen Gesellschafters. Die Liquiditätsauszahlungen und Gewinne werden weiterhin auf das bekannte Konto überwiesen.


Der verstorbene Kommanditist war im Handelsregister eingetragen. Hat dies auch Auswirkungen auf mich als Erbe?

Als Erbe sind Sie Rechtsnachfolger des Verstorbenen und übernehmen so die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das bedeutet, dass Sie sich ebenfalls in das Handelsregister eintragen lassen müssen.


Hat die Erbschaft steuerliche Auswirkungen?

Vermögensgegenstände, die vererbt werden, unterliegen der Erbschaftssteuer. Neben dem persönlichen Freibetrag existieren je nach Beteiligungsart und Status des Anlegers (Treugeber/ Kommanditist) weitere Freibeträge nach § 13a ErbStG (Erbschaftsteuergesetz). Ziehen Sie in dieser Frage Ihren Steuerberater hinzu.


Wir sind mehrere Erben. Gibt es in diesem Fall Komplikationen?

Manchmal ist eine Aufteilung der Beteiligung gemäß Erbschein oder Testament aufgrund der Gesellschaftsverträge nicht möglich. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beteiligung kann durch die Erbengemeinschaft geführt werden, aus deren Mitte ein Erbe zum sogenannten Sprecher gewählt wird. Dieser Sprecher übt stellvertretend das Stimmrecht für die Erbengemeinschaft aus und ist der Empfänger der gesamten Korrespondenz. Es ist ein Konto der Erbengemeinschaft zu benennen.

  1. Eine Auseinandersetzung der Erben untereinander ist ebenfalls möglich. Hierzu benötigen wir einen formlosen Erbauseinandersetzungsvertrag, der uns die gewünschte Aufteilung der Beteiligung aufgibt und von allen Erbberechtigten unterzeichnet ist.


Geht eine Beteiligung, die zu Lebzeiten von beiden Ehepartnern gezeichnet wurde, im Sterbefall automatisch ganz an den hinterbliebenen Ehegatten über?

Dies ist nicht der Fall. Es wird für den Übergang ein Erbnachweis benötigt, da der Anteil des Verstorbenen auch an weitere Erben übertragen sein könnte (aufgrund gesetzlicher Erbfolge zum Beispiel an die Kinder).

Containertreuhand GmbH  | contact@ctg-treuhand.de